Beratungsfelder | Verkehrsrecht

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Das Verkehrsrecht umfasst diejenigen Rechtsnormen, die mit dem Verkehr zu tun haben. Verkehr wird dabei definiert als Ortsveränderung von Personen und Gütern.

Etliche Vorschriften aus dem öffentlichen und dem Privatrecht setzen den rechtlichen Rahmen.

Insbesondere umfasst das private Verkehrsrecht die Regulierung von Unfallschäden. Im öffentlichen Verkehrsrecht sind Ordnungswidrigkeiten und Straftaten einschlägig.

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Rechtsanwältin Vanessa Aschemann ll.m