Was Ihnen zusteht.
Das Sozialrecht ist ein übergeordnetes Rechtsgebiet, welches viele Bereiche und etliche Gesetzte umfasst. Als „Sozialrecht im formellen Sinn“ wird das Sozialgesetzbuch verstanden, während das „Sozialrecht im materiellen Sinn“ darüber hinaus gehend Materien umfasst, die in anderen Gesetzen geregelt sind.
Zu den wesentlichen Bereichen gehören:
• Sozialversicherungsrecht
• Soziale Entschädigung bzw. Versorgung (z.B. Schwerbehindertenrecht, Kriegsopfer- und Gewaltopferentschädigung)
• Soziale Förderung (Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung)
• Soziale Hilfen bzw. Grundsicherung (Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende)
Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich, wenn es darum geht, dass Sie zu Ihrem Recht kommen und das erhalten, was Ihnen zusteht.
Insbesondere vertreten wir auch Arbeitgeber, die aufrund von Betriebsprüfungen etc. Hilfe bei der Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungsträgern (Kranken- und Rentenversicherungen) benötigen.
Sprechen Sie uns an:
Rechtsanwalt Sebastian Berndt