Beratungsfelder | Erbrecht

Unverhofft kommt oft.

Das Erbrecht ist einerseits als subjektives Recht das Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte bis zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden, also zu „erben“. Der Begriff Erbrecht bezeichnet zudem auch die Menge aller Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens eines Menschen auf einen neuen Rechtsträger befassen. Man unterscheidet zwischen der so genannten „gewillkürten Erbfolge“ durch Abfassen einer letztwilligen Verfügung (Erbvertrag oder Testament) und der „gesetzlichen Erbfolge“, die dann greift, wenn der Verstorbene keine Regelung über seinen Nachlass getroffen hat.

Ob bei dem Entwurf und der Vollstreckung von Testamenten und anderen Verfügungen von Todes wegen, bei Rechten und Pflichten von Erbengemeinschaften, bei der Beantragung und dem Erhalt des Erbscheins, beim Pflichtteilsrecht, bei der Enterbung oder bei steuerlichen Fragen: wir stehen Ihnen in allen Angelegenheiten rund um das vielfältige Erbrecht zur Seite.

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Rechtsanwältin Angelika Peter
Rechtsanwältin Nadine Tesche