Beratungsfelder | Straf- & Ordnungswidrigkeitenrecht

Kosten kalkulieren und reduzieren.

Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Das heißt, es werden Angelegenheiten zwischen Staat und Bürger geregelt. In Ordnungswidrigkeiten werden hingegen geringere Übertretungen mit Bußgeldern belegt, z.B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen.

Wir vertreten Sie gerichtlich und auch im Ermittlungsverfahren. Oft gelingt es, Dinge schon kostengünstig im Ermittlungsverfahren zu erledigen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen (z.B. GmbH Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, sonstige leitende Angestellte etc.).

Sprechen Sie uns an:

Rechtsanwältin Vanessa Aschemann ll.m