Beratungsfelder | Transport- & Speditionsrecht

Wir nehmen Ihnen die Rechtslast ab.

Die Vorschriften für den nationalen (innerdeutschen) Transport sind einheitlich im 4. Buch des Handelsgesetzbuches geregelt. Das deutsche Transportrecht ist seit dem 1.Juli 1998 aufgrund notwendiger Harmonisierung in den EU-Staaten stark an das Recht für grenzüberschreitende Transporte angeglichen, zumindest im Bereich der Haftungsansätze. Hinsichtlich der Beurteilung grenzüberschreitender Transporte sind nach wie vor multilaterale Abkommen und Verträge heranzuziehen, allen voran des CMR. Es gilt der Grundsatz: Unterschiedliche Transporte unterliegen unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Hierfür ist ein differenziertes Fachwissen notwendig. Mit diesem unterstützen wir Sie gern individuell auf Ihren speziellen Fall bezogen.

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Rechtsanwalt Christian Tesche