Beratungsfelder | Miet- & WEG-Recht

In Ihrem Interesse.

Die Vorschriften des Mietrechts regeln einen besonderen Vertrag zwischen Mieter und Vermieter; einen so genannten Gebrauchsüberlassungsvertrag gegen Geld. Verwandt sind die Pacht und die Leihe. Mögliche Mietgegenstände sind bewegliche und unbewegliche Sachen oder Sachteile, die gebrauchstauglich sind (beispielsweise Hauswand als Werbefläche).

Wohnungseigentum – zu unterscheiden vom Wohneigentum – ist im deutschen Recht eine besondere Form des Eigentums an einer einzelnen Wohnung, der so genannten Eigentumswohnung innerhalb eines Gebäudes mit mehreren Wohnungen (Mehrfamilienwohnhaus oder auch Reihenhaus). Problematisch wird diese Form des Eigentums dort, wo die Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft aufeinander stoßen.

Wir beraten und vertreten gerichtlich und außergerichtlich Wohnungseigentümer, Vermieter, Mieter und Pächter in allen Fragen rund um das Miet- & WEG – Recht.

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Rechtsanwalt Jakob Krovoza
Rechtsanwältin Angelika Peter
Rechtsanwalt Karl-H. Peter