Beratungsfelder | Handelsrecht

Ihre rasche Rechtssicherheit.

Das Handelsrecht ist das „Sonderprivatrecht“ der Kaufleute. Es soll eine rasche Geschäftsabwicklung sowie eine schnelle Rechtsklarheit gewährleisten.

Es enthält unter anderem gesonderte Regelungen für den Handelskauf, regelt die wichtigsten Vertriebsmittler und das Transportrecht. Das Handelsrecht ist besonders von der fortschreitenden Globalisierung beeinflusst, da es im Handelsverkehr sehr häufig zu grenzüberschreitenden Rechtsbeziehungen kommt. Einen starken Einfluss auf das Handelsrecht haben supranationale Organisationen und europäische Richtlinien. Auch die internationalen Übereinkommen für den grenzüberschreitenden Handelsverkehr, wie z.B. das UN-Kaufrecht, tangieren das nationale Handelsrecht.

Unsere Kanzlei ist durch jahrelange Erfahrung im Bereich des nationalen und internationalen Handelsrechts in der Lage, Unternehmen auch im Rahmen internationaler Sachverhalte kompetent zu beraten. Hierzu gehören insbesondere die Erstellung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Kauf- und Handelsvertreter- sowie Vertragshändlerverträgen und die außergerichtliche wie die gerichtliche Betreuung bei Rechtsstreitigkeiten.

Sprechen Sie uns an:

Rechtsanwalt Christian Tesche
Rechtsanwalt Sebastian Berndt