Beratungsfelder | Gesellschaftsrecht

Richtige Weichen stellen.

Das Gesellschaftsrecht ist zentraler Bestandteil des Wirtschaftsrechtes. Sowohl die Wahl der richtigen Rechtsform für die unternehmerische Tätigkeit als auch die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages sind dabei von ausschlaggebender Bedeutung. Mit der Entscheidung für die Rechtsform und der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages werden wichtige Weichen gestellt, die für den Erfolg des Unternehmens von entscheidender Tragweite sind. Werden hier wichtige Aspekte nicht oder falsch geregelt, so ist eine spätere Korrektur zumeist mit nur ganz erheblichem Aufwand möglich.

Wir beraten unsere Mandanten in allen Phasen unternehmerischen Handelns von der Unternehmensgründung bis hin zur Nachfolgeplanung, wie bei der Erstellung und Prüfung der entsprechenden Gesellschaftsverträge. Hierzu gehört auch die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten, die Begleitung von Gesellschafterversammlungen sowie die Beratung in sämtlichen Umstrukturierungsfragen wie Formwechseln, Spaltungen oder Verschmelzungen und im Bereich des Unternehmenskaufs- bzw. -verkaufs.

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Rechtsanwalt Christian Tesche
Rechtsanwalt Sebastian Berndt