Beratungsfelder | Familienrecht

Schnelle Lösungen für Ihr Anliegen.

Wenn Sie eine Ehe oder Lebenspartnerschaft eingehen oder aufheben möchten, sorgen wir dafür, dass die rechtlichen Grundlagen hierfür geschaffen werden. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe oder Lebenspartnerschaft, das eheliche oder lebenspartnerschaftliche Güterrecht (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft) und die Scheidung, bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft und deren rechtliche Folgen geregelt, wie Unterhalt und Versorgungsausgleich.

Weiterhin enthält das Familienrecht Regelungen über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern sowie über die Adoption.

Gerade in Trennungsfällen, in denen auch gemeinsame minderjährige Kinder betroffen sind, ist es wichtig, auf die Belange der Kinder zu achten. Das Kindeswohl steht in unserer Kanzlei an erster Stelle. Wir versuchen stets, eine gütliche Lösung betreffend der Kindschaftsfragen, des Sorge- und Umgangsrechts, auch in Zusammenarbeit mit den Familienberatungsstellen, herbeizuführen.

Um eine streitige Auseinandersetzung zu vermeiden und eine einvernehmliche Lösung im Trennungsfall herbeizuführen, erarbeiten wir gemeinsam einen Ehe- oder Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrag. Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend regelt dieser sämtliche trennungsrechtliche Fragen abschließend und nimmt jeglichen Raum für spätere rechtliche Auseinandersetzungen.

Setzen Sie sich mit unseren Fachanwältinnen für Familienrecht in Verbindung:
Rechtsanwältin Nadine Tesche
Rechtsanwältin Angelika Peter